Pflegebedürftige Menschen stehen im Alltag oft vor vielen Herausforderungen – sei es im Haushalt, bei der Freizeitgestaltung oder bei der Organisation von Arztbesuchen. Um sie (und ihre pflegenden Angehörigen) zu unterstützen, gibt es den sogenannten Entlastungsbetrag von 131€. Vielen ist gar nicht klar, dass sie darauf Anspruch haben – und noch weniger wissen, wie genau er genutzt werden kann.
Was ist der Entlastungsbetrag?
Der Entlastungsbetrag ist eine Leistung aus der Pflegeversicherung. Pflegebedürftige Menschen ab Pflegegrad 1 haben Anspruch auf monatlich 131 €, um niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote zu finanzieren.
Ziel ist es, pflegebedürftige Menschen im Alltag zu entlasten und gleichzeitig pflegende Angehörige zu unterstützen.
Wichtig: Es handelt sich nicht um Geld, das direkt ausgezahlt wird, sondern um eine Kostenerstattung für bestimmte Dienstleistungen.
Entlastungsbetrag: Höhe nach Pflegegrad
Der monatliche Entlastungsbetrag ist für jeden der fünf Pflegegrade gleich hoch:
Pflegegrad 1: 131 Euro
Pflegegrad 2: 131 Euro
Pflegegrad 3: 131 Euro
Pflegegrad 4: 131 Euro
Pflegegrad 5: 131 Euro
Wer hat Anspruch?
✅ Anspruch auf den Entlastungsbetrag haben alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1,
✅ egal ob sie zu Hause wohnen, bei Angehörigen oder in einer betreuten Wohngemeinschaft.
Pflegebedürftige in stationären Pflegeeinrichtungen erhalten diese Leistung nicht, da sie dort bereits umfassend betreut werden.
Was kann damit bezahlt werden?
Der Betrag kann für folgende Dienstleistungen genutzt werden:
- Hilfe im Haushalt (z. B. Reinigung, Einkäufe)
- Betreuung zu Hause (z. B. Vorlesen, Gesellschaft leisten)
- Begleitung zu Arztbesuchen oder bei Spaziergängen
- Angebote zur Unterstützung im Alltag (z. B. Gruppenaktivitäten, Tagespflege)
Wichtig: Die Leistungen müssen von zugelassenen oder anerkannten Anbietern erbracht werden – einfach eine Nachbarin oder Freundin privat bezahlen geht leider nicht.
Wer übernimmt die Kosten?
Die Kosten übernimmt die Pflegekasse, bis zu 131 € pro Monat.
Unverbrauchte Beträge können in den Folgemonat übertragen werden – aber nur bis zum 30. Juni des Folgejahres. Danach verfällt der nicht genutzte Betrag.
Wie wird Entlastungsbetrag von 131€ abgerechnet?
Direktabrechnung
ES care Pflegedienst in Esslingen ist ein zugelassener Anbieter und rechnet den Entlastungsbetrag direkt mit allen Kranken- und Pflegekassen ab.
Sie müssen keine Anträge oder Rechnungen einreichen – wir übernehmen das für Sie!
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ES care Pflegedienst GmbH