Einleitung
Der Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI ist ein zentraler Bestandteil der Qualitätssicherung in der ambulanten Pflege. Pflegebedürftige, Angehörige und Pflegekräfte profitieren von diesen Besuchen, weil sie Pflegequalität prüfen, Optimierungen vorschlagen und Beratung bieten.
In diesem Leitfaden erfahren Sie, was ein Qualitätsberatung beinhaltet, wer daran teilnimmt, wie man sich vorbereitet und Tipps, um den Besuch erfolgreich zu gestalten.
Was ist ein Beratungsbesuch?
Ein Qualitätsberatung nach § 37.3 SGB XI ist eine gesetzlich vorgeschriebene Kontrolle und Beratung durch einen anerkannten Qualitätsberater der Pflegekasse, oder Pflegefachkraft.
Ziele:
- Sicherstellung der fachgerechten Pflege
- Beratung von Pflegebedürftigen und Angehörigen
- Verbesserung der Pflegeprozesse zu Hause
Gesetzliche Grundlage: § 37.3 SGB XI – Regelungen zur Qualitätskontrolle und Beratung im häuslichen Pflegebereich.
Wer braucht einen Qualitätsberatungsbesuch?
Ein Beratungsbesuch ist erforderlich für:
✅ Pflegebedürftige mit ambulanten Pflegeleistungen
✅ Personen mit Pflegegrad 2–5
✅ Bezieher von Pflegesachleistungen
✅ Bezieher von Kombinationsleistungen
Ziel ist die Optimierung der Pflege, nicht die Kontrolle im negativen Sinne. ❗
Inhalte der Qualitätsberatung
Der Beratungsbesuch umfasst drei Hauptbereiche:
🔍 Ist-Analyse
- Dokumentation der aktuellen Versorgung
- Gespräch mit Pflegebedürftigen und Angehörigen
- Prüfung des Pflegebedarfs
📋 Beratung & Empfehlungen
- Bewertung der Pflegedokumentation
- Beratung zu Hilfsmitteln, Mobilität, Ernährung
- Hinweise auf Schulungen oder Entlastungsangebote
📊 Maßnahmenplanung
- Empfehlungen zur Pflegeoptimierung
- Abgleich mit Pflegezielen der Pflegekasse
Vorbereitung auf die Pflegeberatung
Vor dem Besuch:
✔ Pflegedokumentation bereithalten
✔ Medikamente und Hilfsmittel bereitstellen
✔ Fragen & Anliegen schriftlich festhalten
Während des Besuchs:
✔ Offene Kommunikation über Herausforderungen
✔ Rückfragen stellen
✔ Ziele gemeinsam festlegen
FAQ zur Pflegeberatung
Wie oft findet ein Qualitätsberatung statt?
- Pflegegrad 2-3, 2mal im Jahr
- Pflegegrad 4-5, 4mal im Jahr
Wer führt den Beratungsbesuch durch?
- Anerkannte Qualitätsberater, Pflegefachkraft, Pflegedienstleiter..
Was passiert, wenn ein Besuch ausfällt?
- Mögliche Leistungseinschränkungen, daher Nachweise unbedingt erbringen
Nachweis über einen Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Nachweis über einen Qualitätsberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI, können sie hier herunterladen.