Pflege zu Hause – Entlastung für pflegende Angehörige mit ES care Pflegedienst GmbH
Sie pflegen einen Angehörigen zu Hause und brauchen dringend eine Pause oder kurzfristige Unterstützung?
ES care Pflegedienst in Esslingen steht Ihnen zur Seite – kompetent, herzlich und zuverlässig.
Als erfahrener ambulanter Pflegedienst in Esslingen übernehmen wir im Rahmen der Verhinderungspflege die Betreuung Ihrer Liebsten, wenn Sie verhindert oder einfach einmal erschöpft sind. Diese Leistung wird von der Pflegekasse übernommen – ganz ohne Kürzung Ihres Pflegegeldes.
Nutzen Sie Ihr jährliches Budget von bis zu 1.685 € für Verhinderungspflege – unkompliziert und direkt über uns abrechenbar.
Was ist Verhinderungspflege?
Wenn die pflegende Person (z. B. Angehörige) verhindert ist – z. B. durch:
- Urlaub
- Krankheit
- Berufliche Termine
- Eigene Überlastung
dann übernimmt unser Pflegedienst die Pflege stundenweise oder tageweise.
Die Pflegekasse zahlt – bis zu 1.658€ pro Jahr + 843€ für Kurzzeitpflege.
Ab dem 1. Juli 2025 wird die Verhinderungspflege zusammen mit der Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Jahresbudget von 3.539 € zusammengefasst. Dieses Budget kann flexibel für beide Pflegearten genutzt werden.
Voraussetzungen & Leistungen
- Die pflegebedürftige Person muss mindestens Pflegegrad 2 haben.
- Die Hauptpflegeperson muss mindestens 6 Monate gepflegt haben.
- Die Pflegekasse übernimmt bis zu 1.658 € im Jahr + 843€ für Kurzzeitpflege.
ES care Pflegedienst Leistungen:
- Grundpflege ( Körperpflege, Hilfe beim An- und Auskleiden, Toilettengänge, Inkontinenzversorgung, Mobilisation (z. B. Hilfe beim Aufstehen, Umlagern),
- Betreuung im Alltag ( Gespräche, Spaziergänge usw.),
- Haushalt Hilfe ( Reinigung, Kochen, Einkaufen).
Vorteile für die Pflegeperson
- Entlastung & Erholung: Zeit für sich selbst, zur Regeneration oder für wichtige eigene Termine.
- Keine finanziellen Einbußen: Pflegegeld wird weitergezahlt.
- Professionelle Betreuung: Ein ambulanter Pflegedienst übernimmt die Versorgung zuverlässig.
- Flexible Nutzung: Stundenweise, tageweise oder für mehrere Wochen einsetzbar (Die Pflegekasse zahlt die Verhinderungspflege höchstens für sechs Wochen. Ab Juli 2025 werden es acht Wochen sein).
- Übernahme der Kosten durch Pflegekasse – keine zusätzliche Belastung.
Verhinderungspflege beantragen
Einen Antrag auf Verhinderungspflege muss der Pflegebedürftige bei seiner Pflegekasse stellen. Das Antragsformular gibt es auf der Website der Krankenkasse des Pflegebedürftigen.
Beispiel bei AOK Krankenkasse finden sie hier: AOK Antrag